Kinder spielen mit einem Ball, der die Weltkugel symbolisieren soll, waehrend einer Unicef Veranstaltung in Berlin am Mittwoch, 16. Mai 2001.
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Internationaler Tag der Kinderrechte

20.11.2025
Emil Georg Hager
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Heute ist der Internationale Tag der Kinderrechte. Vor 35 Jahren wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Weltweit treten am 20. November Kinder und Jugendliche zusammen mit UNICEF für die Rechte und Anliegen ihrer Generation ein. Als äusseres Zeichen werden zahlreiche Gebäude rund um den Globus in leuchtend blaue Farben gesetzt.

Das Wichtigste in Kürze

Wenn es einfach schnell gehen soll, dann findest du in diesem Kasten die Hauptaussagen des Artikels:

  • Vor 35 Jahren wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet.
  • Weiterhin sind Kinder von Gewalt, Armut oder Ausgrenzung betroffen.
  • Das Bundesamt für Justiz zählte letztes Jahr 154 Fälle von Kindesentführungen.

Jedes Jahr, am 20. November wird der Internationale Tag der Kinderrechte begangen. Dieser besondere Tag wurde erstmals am 20. November 1989 von der UNICEF ausgerufen. Auch hier in der Schweiz sind nicht alle Rechte der Kinder gewährleistet: Weiterhin sind Kinder und Jugendliche von Gewalt, Armut oder Ausgrenzung betroffen. Das Wohl der Kinder hat in Politik und Gesellschaft oft nicht den Stellenwert, den es verdient und eigentlich haben müsste. Die Sensibilisierung für Kinderrechte bleibt weiterhin eine dringende Aufgabe.

Die Realität für Millionen Buben und Mädchen oft eine andere

Obwohl sich fast alle Staaten dazu verpflichtet haben, die Rechte von Kindern anzuerkennen und umzusetzen, ist die Realität für Millionen Buben und Mädchen oft eine ganz andere. Dies auch bei uns in der Schweiz. Fürsprecher aus allen Teilen der Welt setzen am 20. November mit der Beleuchtung von Wahrzeichen und Gebäuden in der blauen Farbe der Kinderrechte ein weltumspannendes Zeichen der Unterstützung.

Ob in den USA, in Australien, Indien oder Europa – auf Initiative von UNICEF erstrahlen jedes Jahr hunderte ikonische Bauwerke am Internationalen Tag der Kinderrechte in blauem Licht. In diesem Jahr gibt es am Tag der Kinderrechte in der Schweiz diverse Aktivitäten. Darunter findet in Bern eine Fachtagung des Netzwerks Kinderrechte zum Thema “Das übergeordnete Kindesinteresse” statt. Ausserdem befasst sich die Fortsetzung der jährlichen Kinder- und Jugendtage im Kanton Solothurn mit dem Motto “Partizipation – gemeinsam stark!” mit Kinderrechten. Zusätzlich werden Organisationen wie UNICEF und Kinderschutz Schweiz den Tag nutzen, um für die Rechte von Kindern einzutreten und auf die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention hinzuweisen..

Vier Grundprinzipien

Die Artikel der UNO-Kinder Rechts Konvention (KRK) decken alle relevanten Themen wie Gesundheit, Bildung oder die Justiz ab und definieren auch die Umsetzung der Rechte. Alle in der Konvention formulierten Rechte sind miteinander verbunden und deshalb unteilbar. Darüber hinaus übernehmen vier Grundprinzipien die Funktion von übergreifenden Rechten, die für die Erfüllung der anderen Rechte von besonderer Bedeutung sind.

Diese vier Grundprinzipien sind in den folgenden Artikeln verankert:

  • Das Recht auf Nicht-Diskriminierung: Kein Kind darf aufgrund seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Sprache, seiner Religion oder seiner Hautfarbe benachteiligt werden.

  • Das Kindeswohl: Bei jeder hinsichtlich des Kindes getroffenen Entscheidung soll das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt werden.

  • Das Recht auf Leben, Überleben und eine optimale Entwicklung: Das Kind soll in seiner Entwicklung gefördert werden und Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung haben.

  • Das Recht auf Mitwirkung: Das Kind soll seine Meinung zu allen seine Person betreffenden Fragen oder Verfahren äussern können. Seine Meinung soll bei Entscheidungen mitberücksichtigt werden..

Auch Kinderschutz Schweiz stützt sich auf die UNO-KRK, ihre Fakultativprotokolle und die allgemeinen Bemerkungen des Kinderrechtsausschusses.

Fast jeden zweiten Tag wird in der Schweiz ein Kind entführt

Das Bundesamt für Justiz zählte letztes Jahr alleine 154 Fälle von Kindesentführungen. Fast jeden zweiten Tag wird also in der Schweiz ein Kind entführt – manche kommen nie mehr zurück. Die Fälle von internationalen Kindsentführungen steigen seit der Pandemie. Selten verlaufen Rückführungen reibungslos – und das, obwohl die rechtliche Situation eigentlich klar wäre. Rund zwei Drittel davon betrafen Entführungen aus der Schweiz in ein anderes Land. Entführungen sind nur eines der Verbrechen gegenüber Kindern.

Im Grunde sind die Regeln eindeutig. 1980 verpflichteten sich über 100 Staaten mit dem Haager Übereinkommen dazu, entführte Kinder innerhalb sechs Wochen in ihr Herkunftsland zurückzubringen. Zuständig für das Sorgerecht bleibt immer das Heimatland des Kindes. Was in der Theorie die Regel wäre, gelingt in der Praxis selten: Gemäss Bundesamt für Justiz dauern die Rückführungen in der Schweiz vier bis sechs Monate. Jugendämter, Gerichte sowie internationale Behörden arbeiten einfach zu langsam. Es gibt also viel zu tun für die Rechte der Kinder.

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