Das Schweizer Parlament - Teil 2

1.06.2023
Carla Wohler
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Zu den Aufgaben des Schweizer Parlaments bestehend aus National- und Ständerat gehört die Wahl des Bundesrates und der Erlass neuer Gesetze und Verordnungen, sofern nötig. Daneben hat die Bundesversammlung auch eine Kontrollfunktion über die Geschäfte des Bundesrates.

Das Wichtigste in Kürze

Wenn es einfach schnell gehen soll, dann findest du in diesem Kasten die Hauptaussagen des Artikels:

  • Die Bundesversammlung bespricht jährlich 1600 Vorstösse – diese gelangen dann in den Bundesrat und danach kommen Entwürfe und Stellungnahmen dazu wieder vor die Bundesversammlung.
  • Die Schweizer Bevölkerung kann mit einer Volksinitiative politische Anliegen in die Politik einbringen.
  • Die Bundesversammlung wird von der Schweizer Bevölkerung gewählt und wählt ihrerseits den Schweizer Bundesrat.

Im Artikel vom 4. April 2023 findet sich ein Überblick über die nationale Bundesversammlung. Diese besteht nämlich aus National- und Ständerat und hat insgesamt 246 Mitglieder. Diese Mitglieder vertreten die Interessen der unterschiedlichen Parteien. In diesem Artikel wird nun näher darauf eingegangen, was die Aufgaben der nationalen Bundesversammlung sind.

Vorstösse

Die Bundesversammlung bringt jährlich ungefähr 1600 sogenannte Vorstösse hervor. Die Vorstösse verlangen eine Stellungnahme oder einen Gesetzesentwurf oder einen Entwurf über eine Verordnung vom Bundesrat. Nachdem der Bundesrat die Vorstösse behandelt hat, gelangen sie wieder in die Bundesversammlung. Und dort wird dann darüber abgestimmt – und zwar stimmen National- und Ständerat nicht zusammen darüber ab. Die Entwürfe des Bundesrates zu den Vorstössen werden dann entweder von beiden Räten angenommen, sie werden abgelehnt oder nur von einem Rat angenommen. Werden sie dann nur von einem Rat angenommen, das heisst nur der Nationalrat stimmt dafür und der Ständerat dagegen, dann wird darüber diskutiert und allenfalls wird ein Kompromiss ausgearbeitet. Ein Kompromiss ist im Idealfall die Lösung, mit der eine Mehrheit zufrieden ist. Sobald der Vorstoss von beiden Räten angenommen wird, ist die Regierung, das heisst der Bundesrat und die Bundesversammlung, dazu verpflichtet, die Inhalte in den Vorstössen umzusetzen. Die Inhalte können beispielsweise Gesetze sein. Das heisst, ein Gesetz muss dann im Bundesgesetz niedergeschrieben werden.

Vorstösse aus der Schweizer Bevölkerung

Die Schweizer Bevölkerung hat die Möglichkeit, sich in die Geschäfte der nationalen Bundesversammlung einzubringen. Das heisst, ab 18 Jahren, haben alle Schweizer*innen die Möglichkeit, eine Volksinitiative zu lancieren. Dazu müssen während 18 Monaten 100‘000 Unterschriften gesammelt werden. Wenn dies gelingt, kann der Bundesversammlung die Initiative überreicht werden. In der Initiative wird eine Änderung in der Bundesverfassung beantragt. Diese wird dann in der Bundesversammlung geprüft und dann stimmt die ganze stimmberechtigte Bevölkerung darüber ab.

Wahl des Bundesrats

Die Bundesversammlung wird von der stimmberechtigten Schweizer Bevölkerung gewählt. Die Bundesversammlung wiederum wählt dann den Bundesrat. Der Bundesrat besteht aus 7 Mitgliedern. Diese sieben Mitglieder des Bundesrats, werden alle vier Jahre neu oder wieder gewählt. Das heisst alle vier Jahre können sich die Bundesrät*innen zur Wiederwahl stellen oder sie treten vom Amt zurück. Ein Rücktritt aus dem Amt kann allerdings auch innerhalb der vier Jahre geschehen, die ein Bundesrat oder eine Bundesrätin im Amt sind.
Bei der Wahl der Bundesrät*innen ist nicht nur wichtig, dass beide Geschlechter vertreten sind – Frauen und Männer-, sondern auch Bundesrät*innen aus den unterschiedlichen Landesteilen- aus der französisch-sprechenden Schweiz, aus der Deutschschweiz, aber auch aus der italienisch- und romanischsprechenden Schweiz vertreten sind. Dazu schaut man bei der Wahl auch auf die politische Vergangenheit – war eine Kandidatin schon im Nationalrat und/oder im Ständerat usw.

Quellen:

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