Denk-mal!

26.04.2022
Nicole Emch
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Sie stehen auf der ganzen Welt: Denkmäler. Das sind Statuen, Gebäude, Objekte, etc. die einer Person gewidmet sind oder an ein Ereignis oder eine bestimmte Zeit erinnern. Doch wer entscheidet, wer ein solches Denkmal erhält? Und was passiert, wenn sich herausstellt, dass dieses nicht mehr in die heutige Zeit passt?

Das Wichtigste in Kürze

Wenn es einfach schnell gehen soll, dann findest du in diesem Kasten die Hauptaussagen des Artikels:

  • ❖ Denkmäler erinnern an eine bestimmte Person, Zeit oder an ein Ereignis. Sie sind weltweit zu finden und kommen ganz unterschiedlich daher..
  • Es gibt zwei Kategorien von Denkmälern: Erstens, solche die zu Ehren einer Person, einer Zeit etc. geschaffen werden. Dazu gehören Statuen, Triumphbogen oder auch Mahnmale. Zweitens, erhaltene (Kunst-)werke aus einer früheren Zeit, die an diese Epoche erinnern und deshalb unter Denkmalschutz stehen. Dazu gehören zum Beispiel Tempel, Altstädte etc.
  • Wer ein Denkmal erhält, das wird von Land zu Land unterschiedlich geregelt. In der Schweiz entscheiden die Behörden auf Bundes-, Kantons- oder Gemeindeebene.

In der letzten Zeit waren Denkmäler öfters in den Zeitungen, und zwar nicht unbedingt im positiven Sinne. Vielerorts haben Gruppen gefordert, dass Statuen entfernt werden, die aus einer früheren Zeit stammen und an Personen erinnern, die aus heutiger Sicht nicht mehr geehrt werden sollten, weil sie zum Beispiel frauenfeindliche oder rassistische Meinungen vertreten. Das ist zum Beispiel in den USA passiert, wo Denkmäler aus der Zeit des Bürgerkriegs entfernt wurden. Der Norden der USA kämpfte damals gegen die Südstaaten, wo Sklaverei einen wichtigen Teil der Gesellschaft bildete. Auch bei uns in der Schweiz wird protestiert. Zum Beispiel wurde im Berner Schulhaus Wylergut ein Wandbild übersprayt, das eine Schwarze Person als „Neger“ im ABC darrstellte. Auch Strassennamen mussten schon angepasst werden, weil sie aus heutiger Sicht nicht mehr in Ordnung waren.

Doch wer entscheidet überhaupt, wer ein Denkmal erhält und wo dieses stehen darf? Kann jede und jeder mit einem Denkmal geehrt werden? Und was genau ist der Sinn und Zweck eines Denkmals?

In erster Linie geht es bei einem Denkmal um Erinnerung. Man soll an eine gewisse Zeit oder Person denken. Viele Denkmäler haben zudem einen erzieherischen Hintergrund. Sie wollen informieren, mahnen und über die Vergangenheit Aufschluss geben. Mit der Zeit kann sich die Bedeutung eines Denkmals auch ändern. So werden verschiedene Objekte, die ursprünglich den Krieg, den Kampf fürs eigene Land und den Mut der Soldaten lobten, heute als Mahnmale genutzt, gegen den Krieg und für den Frieden.

Was wird zum Denkmal?

Denkmäler können in zwei Kategorien unterschieden werden, je nachdem ob sie an etwas „gedenken“, also einer bestimmten Person oder Zeit gewidmet sind, oder „Zeugnis ablegen“, also an eine bestimmte Kultur oder Epoche erinnern.

Die Denkmäler der ersten Gruppen werden speziell zum Zweck des Gedenkens an diese Person oder Zeit erstellt. Dazu gehören zum Beispiel Statuen für die ersten Weltumsegler, Triumphbogen, die nach dem Gewinn eines Kriegs errichtet werden oder auch Mahnmale, die an grosses Leid erinnern und dazu beitragen sollen, dass dieses nicht wieder vorkommt.

In die zweite Gruppe gehören Gebäude, Kunstwerke etc., die aus einer früheren Zeit und Kultur stammen und uns über diese Epoche informieren. Wenn diese Objekte erhalten bleiben sollen, können sie unter Denkmalschutz gestellt werden. Als Beispiel kann man hier an alte Tempel, Burgruinen oder auch Altstädte denken, die zum Teil als UNESCO-Welterbe bekannt sind. Der Denkmalschutz kann gerade beim Renovieren oder Umbauen von alten Häusern zur Herausforderung werden. Damit die Häuser auch nach der Renovation ins Ortsbild passen, müssen nämlich spezielle Regeln eingehalten werden.

Es ist aber klar, dass nicht jedes alte Haus, nicht jede Ruine ein Denkmal ist. Es gibt ein paar Kriterien, die erfüllt werden müssen:

  • Das Objekt muss von Menschen geschaffen sein, es sei denn, es handelt sich um ein Naturdenkmal.
  • Das Objekt muss aus einer vergangenen Zeit stammen.
  • Es muss einen besonderen Wert haben, zum Beispiel aus künstlerischer, politischer, geschichtlicher oder wissenschaftlicher Sicht.
  • Es muss im Interesse der Allgemeinheit sein, dass das Objekt erhalten bleibt.

Generell sind es die Behörden, die entscheiden, ob ein Gebäude unter Schutz gestellt wird, oder dass ein neues Denkmal zu Ehren einer Person erstellt wird. Je nachdem, wo dieses stehen soll, wird auf Bundes-, Kantons- oder Gemeindeebene entschieden.

Das Mocmoc-Denkmal in Romanshorn – hier scheiden sich die Geister

Dass (neue) Denkmäler aber nicht immer den Geschmack von allen treffen, zeigt sich am Beispiel des Mocmoc-Denkmals in Romanshorn. Knapp 20 Jahren steht es schon auf dem Bahnhofsplatz Romanshorn und genau so lange wird darüber gestritten. Das Künstler-Duo COM&COM hat die Plastik mit dem Fabelwesen Mocmoc entworfen. Dazu kommt ein Wandbild, allerlei Publikationen und Werbematerial sowie eine erfundene Gründungslegende des Orts. Proteste löste nicht nur diese Geschichte aus. Auch dass die Kosten viel höher ausfielen als geplant und eine Baubewilligung fehlte, stiess viele Leute vor den Kopf. Was dem Denkmal aber sicher war, ist viel Aufmerksamkeit in den Medien und bei der Bevölkerung. Und Aufmerksamkeit ist gut, für jedes Denkmal.

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