Wem gehören meine Organe?

18.05.2022
Nicole Emch
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Am Sonntag, 15.05.2022 hat die Schweizer Stimmbevölkerung der Änderung des Transplantationsgesetzes zugestimmt. Neu gilt für die Organspende in der Schweiz die sogenannte «erweiterte Widerspruchslösung». Ein sehr nüchterner Begriff für ein emotionales Thema. Doch was bedeutet das nun? Und wen betrifft diese Gesetzesänderung?

Kurz zusammengefasst geht die neue Regelung zur Organspende uns alle etwas an. Mit dem neuen Transplantationsgesetz wird nämlich jede Schweizerin und jeder Schweizer zum Organspender, es sei denn, sie oder er hat vor seinem Tod explizit festgehalten, dass ihre respektiv seine Organe nicht entnommen und gespendet werden dürfen. «Erweiterte Widerspruchslösung» nennt man das in der Fachsprache. Wenn nichts anderes vermerkt ist, geht man also neu davon aus, dass die Person mit der Organspende einverstanden ist. Auch in Zukunft können aber die Angehörigen einer Person eine Transplantation ablehnen. Wenn diese nicht erreichbar sind, dürfen keine Organe entnommen werden.

Die neue Regel ist ein Strategiewechsel. Bisher galt, dass zwar jede und jeder potentieller Organspender/in ist, die Organe jedoch nur entnommen werden können, wenn vor dem Tod die Zustimmung dafür da war. Das heisst man musste eine entsprechende «Zustimmungserklärung» ausfüllen, sonst wurde die Entscheidung der Familie überlassen. Für viele eine extrem schwierige Situation. Das erklärt auch, warum die Diskussionen vor dem Abstimmungswochenende so emotional geführt wurden. Sich mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen ist etwas, dass viele Menschen lieber vermeiden. Darüber zu entscheiden, was mit den Orangenen eines geliebten Menschen passiert, der zum Beispiel bei einem Unfall so schwer verletzt wird, dass er oder sie hirntot ist, also nicht mehr weiterleben kann, seine oder ihre Organe aber noch intakt sind. Auch das nicht einfach, insbesondere wenn man nicht weiss, was die verstorbene Person wollte. Mit der neuen Lösung sollen die Familien von dieser grossen Verantwortung erlöst werden.

Ein weiteres Argument für die Anpassung des Gesetzes war, dass es so mehr Organspenden geben soll. Bisher hatten nämlich nur wenige Meschen eine «Zustimmungserklärung» ausgefüllt. Kritisch sehen das die Gegner des neuen Gesetzes. Sie argumentieren, dass so der Wille der Leute übergangen werden könnte. Es sei ethisch nicht richtig, Organe zu entnehmen, wenn dafür nicht ein explizites Ja vorhanden ist. Wie bei allen anderen medizinischen Eingriffen, brauche es auch bei der Organspende die Zustimmung der Betroffenen. Auch sei es gegen die Verfassung, wenn eine Person nicht mehr über den eigenen Körper bestimmen darf. Schliesslich wurde auch auf der Gegnerseite damit argumentiert, dass die Familie mit der neuen Regelung mehr leiden werde, da es künftig schwieriger sei, zu beweisen, dass jemand seine Organe gar nicht spenden wollte.

Viel wurde diskutiert, nun wurde entschieden. Über 60% der Schweizerinnen und Schweizer, die an der Abstimmung teilgenommen haben, finden, dass die neue Lösung richtig ist. Ein wichtiges Zeichen auch für jene Menschen, die auf ein neues Organ warten.

Wie viele Menschen brauchen in der Schweiz ein neues Organ?

Fachpersonen gehen davon aus, dass mit dem neuen Gesetz mehr Organspenden möglich werden. Menschen, die auf ein neues Organ warten, haben also künftig höhere Chancen, ein solches zu bekommen. Im Jahr 2021 waren 1434 Personen in der Schweiz auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Für sie alle ist ein neues Organ die einzige Therapie, die ihr Leben retten kann. Allerdings wurden 2021 nur 578 Transplantation durchgeführt, 72 Personen starben, die bereits auf der Warteliste eingetragen waren. Diese Zahl soll mit dem neuen Gesetz sinken. Die Zuteilung, wer ein Organ erhält erfolgt übrigens nach folgenden Kriterien: medizinische Dringlichkeit, medizinischer Nutzen, spezielle Prioritäten (z.B. Kinder), Wartezeit.

Zum Organspender oder Organspenderin können grundsätzlich alle Menschen werden. Es gibt keine Altersgrenze. Entscheidend ist lediglich der Zustand der einzelnen Organe. Transplantiert werden können die Organe Herz, Lunge, Leber, beide Nieren, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm. Transplantierbar sind auch Gewebe und Zellen wie Augenhornhaut, Haut, Herzklappen und grosse Blutgefässe, Knochen, Knorpel, Sehnen und Bänder sowie Blutstammzellen.

Die Organspende ist und bleibt ein emotionales Thema, aber gleichzeitig auch ein enorm wichtiges. Nehmen wir die Abstimmung doch zum Anlass, um uns mal gründlich mit der Frage auseinanderzusetzen, was mit unseren eigenen Organen geschehen soll, wenn wir einmal nicht mehr da sind.

Nun bist du dran

Was hältst du von dem neuen Gesetz? Möchtest du deine Organe spenden oder lieber nicht? Weisst du, wie sich die anderen Mitglieder deiner Familie entscheiden würden?

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